Park- und Zufahrtsmöglichkeiten während der Friedberger Zeit

Park- und Zufahrtsmöglichkeiten während der Friedberger Zeit

Park- und Zufahrtsmöglichkeiten während der Friedberger Zeit vom 07. – 16. Juli 2023

Informationen über Park- und Zufahrtsmöglichkeiten für betroffene Bewohner, Gewerbetreibende und Mieter in den Garagen Ost und West

Parken:

  • In der Zeit vom 23. Juni bis einschließlich 29. Juli 2023 werden weder in den oberirdischen Lizenzbereichen A, B und C noch in den Garagen Ost und West Parkgebühren erhoben; an Stelle eines Parkscheins ist die Parkscheibe zu legen und die Höchstparkdauer zu beachten (oberirdisch 2 1/2 Stunden; 1. UG der Garagen Ost und West 3 Stunden).
  • Die 2. Untergeschosse der Garagen Ost und West sind während dieses Zeitraums ausschließlich für Inhaber von aktuellen Bewohner-, Gewerbe-, Garagen sowie Sonderparkausweisen „Altstadtfest“ reserviert.
  • Sonderparkausweise „Altstadtfest“ können an der Infothek im Rathaus, Marienplatz 1, EG, Infotelefon 6002-436 bis 438 unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) beantragt werden.
  • Gebührenfreie Sonderparkausweise „Altstadtfest“ werden aus Kapazitätsgründen nur an Betroffene erteilt, die unmittelbar in der Festzone wohnen bzw. dort einen Betrieb haben bzw. wegen der Festzone nicht auf ihr Grundstück zufahren können.

Sonderparkausweise „Altstadtfest“ können erteilt werden für

  -            Bewohner, die bislang keinen Bewohnerparkausweis beantragt haben
  -            Bewohner, die zwar einen Bewohnerparkausweis, aber mehrere Fahrzeuge haben
  -            Betriebe, die bislang keinen Gewerbeparkausweis beantragt haben

Sonderparkausweise „Altstadtfest“ werden nicht erteilt für

  -            Betriebe, die bereits einen Gewerbeparkausweis beantragt (d. h. weder für weitere Firmenfahrzeuge noch für Mitarbeiter) haben
  -            Mitwirkende beim Altstadtfest
  -            Besucher von Bewohnern, Gäste usw.

Eine Ein- und Ausfahrmöglichkeit in der Garage West besteht zwischen 07. – 16.07.2023 nur während folgender Zeiten:

  -            Mo-Fr. 7.00 bis 17.00
  -            Sa.    7.00 bis 15.00
  -            So.    7.00 bis 11.00

Zufahrtsmöglichkeiten und –genehmigungen:

  • Ab Freitag, den 30. Juni 2023 (Beginn des Aufbaus in der Ludwigstraße) ist der gesamte Festbereich Fußgängerzone. Die Zufahrt für Bewohner und Lieferverkehr ist frei. Bis zum Festbeginn besteht daher kein Handlungsbedarf.
  • Während des Altstadtfestes ist die Zufahrt für Bewohner und Lieferverkehr auf folgende Zeiten beschränkt:

  -            Mo-Fr. 7.00 bis 17.00
  -            Sa.    7.00 bis 15.00
  -            So.    7.00 bis 11.00

(= jeweils bis eine Stunde vor Festbeginn).

  • Wer außerhalb dieser Zeiten die Festzone befahren (d. h. die Schranken passieren) möchte (inbes. Bewohner, aber auch Betriebe, Lieferanten zu Betrieben usw.) benötigt eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
  • Die Straßenverkehrsbehörde ist erreichbar im Verwaltungsgebäude Marienplatz 5, EG, Zimmer 07, Infotelefon 6002-113 und 112. Zufahrtsgenehmigungen können dort persönlich oder hier online beantragt werden.
  • Bei der Antragsbearbeitung werden Fahrtweg und -grund in jedem konkreten Einzelfall geprüft; Fahrten durch den unmittelbaren Festbetrieb können aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen werden.